Aus dem Stadtrat vom 3.4.: Polizeigesetz

Das Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen wird seit längerem heftig diskutiert und zumeist, zu recht, kritisiert in unserer Fraktion, in Chemnitz, in Sachsen und ganz Deutschland.

Die angedachte Novellierung des Gesetzes stößt in vielerlei Hinsicht auf Kritik: Begründet ist diese u.a. in der Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten durch die sächsische Polizei wie auch durch neue Verbotspraxen bei Aufenthalt und Kontakt von Personen. Durch eine Einführung der Perspektive auf „drohende Gefahr“ und mit Blick auf sogenannte „Gefährder“ wird die Unschuldsvermutung des bürgerlichen Rechtsstaates ad absurdum geführt.

Und welche Auswirkungen hat das Gesetz auf unsere Stadt? Es ist sicher von Vorteil und gibt Rechtsklarheit, wenn die bisherige Rechtsnormierung klar getrennt werden soll und die bisherigen Befugnisse sich lediglich aus einer Rechtsverordnung ergeben haben. Aber:
Der Entwurf zum sächsischen Polizeibehördengesetz umfasst neben bisherigen Regelungen darüber hinaus eine Reihe von neuen Aufgaben und Kompetenzen, welche wir mit großer Sorge betrachten. Die Befugnisse werden faktisch über das Feld der Ordnungswidrigkeiten hinaus weiter entwickelt.

Als Beispiele möchte ich das Betreten und die Durchsuchung von Wohnungen benennen sowie die Verschärfung zur Schaffung von Alkoholverbotszonen. Waren bislang alkoholbedingte Straftaten Voraussetzung, sind es jetzt – Zitat – Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung, was auch die Ruhestörung umfassen dürfte. Wir halten das für nicht angemessen und haben auch Bedenken, dass das ist mit unserem Personal überhaupt nicht umsetzbar ist!

Mit vielen Regelungen der Gesetzentwürfe werden wichtige rechtsstaatliche Grundsätze über Bord geworfen. Anstatt demokratische Werte und eine grundrechtsbasierte Sozialisation zu fördern, kommen im Gesetzentwurf vorrangig sicherheitspolitische Aspekte zum Tragen.

Einwände von Experten, Kriminalisten, Verfassungsrechtlern, Mitgliedern der Polizeigewerkschaften wurden oftmals nicht gehört. Aus unserer Sicht wurden bewusst und leichtfertig die Bedenken und Hinweise übergangen. Auch die eindringlich durch den sächsischen Datenschutzbeauftragten datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken werden durch die Regierungsparteien auf die leichte Schulter genommen

Zusammengefasst heißt das für uns: Unsere Fraktion DIE LINKE sowie Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktionsgemeinschaft Vosi/Piraten lehnen nicht nur diese unverhältnismäßige Ausweitung der Befugnisse ab. Wir bitten den Stadtrat, dies in seiner Gesamtheit zu tun. Und wir mahnen die Abgeordneten des Sächsischen Landtags an: Tun Sie bitte das Gleiche!