Beschlussantrag zur Ablehnung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechts des Freistaates Sachsen“ durch den Chemnitzer Stadtrat (BA-019/2019)

In der Sitzung des Chemnitzer Stadtrates am 03.04.2019 wurde der Beschlussantrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und Fraktionsgemeinschaft Vosi/Piraten mit einer knappen Mehrheit von 20 zu 21 Stimmen abgelehnt. Diesem ging eine intensive Debatte voraus, die uns fassungslos macht.
Sprachlos sind wir, dass u. a. eingestanden wurde, dass Stadträte das Gesetz nicht kennen. Aber es wird jeden einzelnen von uns betreffen. Nicht einmal von zukünftigen Einschränkungen betroffene Mitglieder bestimmter Berufsgruppen haben Kenntnis, dass sie in ihren Rechten eingeschränkt werden. Daran zeigt sich, dass die Debatte im Sächsischen Landtag vollkommen falsch geführt wird.
Die Diskussion um die Gesetzentwürfe gehört in die Öffentlichkeit, damit sich zukünftig betroffene Personen und Berufsgruppen aktiver in die Diskussion einbringen können. Verneint wurde auch die Relevanz für die Kommunen und damit das Argument, warum die einreichenden Fraktionen diesen Beschlussantrag zum Thema gemacht haben. Der Entwurf zum sächsischen Polizeibehördengesetz umfasst neben bisherigen Regelungen eine Reihe von neuen Aufgaben und Kompetenzen, welche wir mit großer Sorge betrachten. Die Befugnisse werden faktisch über das Feld der Ordnungswidrigkeiten hinaus weiter entwickelt. Als Beispiele können das Betreten und die Durchsuchung von Wohnungen benannt werden sowie die Verschärfung zur Schaffung von Alkoholverbotszonen. Waren bislang alkoholbedingte Straftaten Voraussetzung, sind es jetzt Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung, was auch die Ruhestörung umfassen dürfte. Wir halten das für nicht angemessen und haben auch Bedenken, dass das ist mit unserem Personal überhaupt nicht umsetzbar ist!

Susanne Schaper
Jörg Hopperdietzel