Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 154 Absatz 1 SGB IX).
Die größeren Tochterunternehmen der Stadt Chemnitz erfüllen fast alle die vorgeschriebene Quote. Ausnahme ist die Städtische Theater Chemnitz gGmbH (RA-328/2019). Hierzu die Fraktionsvorsitzende Susanne Schaper:
„Dass die Minimalquote in den wichtigen Unternehmen wie GGGmbH, CVAG und Klinikum Chemnitz gGmbH überschritten ist, ist ein gutes Zeichen für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Arbeiten sollten auch für Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbstverständlich sein.
Auf dem bisherigen Stand dürfen wir uns aber nicht ausruhen. Es ist wichtig, dass bei der Stellenbesetzung in den städtischen Unternehmen bei gleicher Eignung Menschen mit Behinderung bevorzugt werden. Hier hat vor allem die Städtische Theater gGmbH Hausaufgaben zu machen.“