Aus dem Stadtrat vom 21.8.: Änderungen zur Hauptsatzung
Ich möchte Ihnen unsere Änderungsanträge erläutern und für Zustimmung werben.
Da ist 1. die Änderung des Namens des neuen Ausschusses in Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit.
1.
Aus unserer Sicht geht Klimaschutz nicht weit genug. Denn ein Großteil der Aufgaben, die diesem Ausschuss zugeordnet werden, sind Aufgaben des Umweltschutzes. Naturschutz, Immissionsschutz, Abfall, Gewässerschutz gehören – neben den Maßnahmen des Klimaschutzes – zum Umweltschutz. Daher der Antrag zur Änderung des Namens, um aussagekräftiger zu sein. Lassen Sie uns neben dem wichtigen Thema Klimaschutz das weitreichendere Feld des Umweltschutzes nicht aus den Augen verlieren.
2.
Hier handelt es sich um eine Formalie betreffend die Stellvertreterregelung für die Ausschussmitglieder. Es sollte eindeutig sein, dass pro Ausschussmitglied jeweils 3 Stellvertreter benannt werden können.
3.
Das Alter der jugendlichen sachkundigen Einwohner ist mit 14 bis 24 Jahren angegeben. Dabei soll der zu wählende sachkundige Einwohner nicht mehr als 20 Jahre alt sein. Wir sind für Jugendbeteiligung und haben aktiv daran mitgewirkt, hatten hierzu auch den entscheidenden Antrag im Stadtrat im vergangenen Jahr mit eingebracht. Aber es sollte nicht dieses Ausmaß annehmen, wie es jetzt drinne steht.
Um mal praktisch zu werden: Die jetzige Formulierung gibt uns bei der Wahl der jugendlichen sachkundigen Einwohner wenn wir demnächst wählen nur die Möglichkeit, Jugendliche von 14 bis 18 Jahren zu wählen. Älter geht fast gar nicht, denn dann ist im Sommer 2024, wenn die Legislatur zu Ende ist, dieser älter als 24 Jahre. Das gibt ein Kuddelmuddel d schränkt die Beteiligung wieder unnötig ein. Dann kann nämlich eigentlich nie ein Student über dieses Ticket gewählt werden.
Daher der Vorschlag zur Ausdehnung auf 27 Jahre und den Wegfall der weiteren Höchstgrenze bei Wahl von 20 Jahren. Die Jugendhilfe geht immer von 27 Jahren aus, wenn es um Jugendliche geht.
4.
Wir möchten die sachkundigen Einwohner im Schul- und Sportausschuss um einen festen Platz ergänzen. Neben den schulischen Themen braucht es auch eine deutliche Stimme des Sports. Und wer kann die vielen Vereine besser repräsentieren als der Stadtsportbund!
5.
Der Tierpark hat uns in den vergangenen Jahren mehrfach beschäftigt. Wir brauchen viel Geduld und Spucke und vor allem Geld, um ihn zu dem werden zu lassen, was wir mit dem Masterplan festgelegt haben. Neben den inhaltlichen Angelegenheiten, die zum Umwelt gehören, sind viele Bauentscheidungen zu treffen. Daher unser Vorschlag, das Thema noch mit in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität zu nehmen.
6.
Uns fehlt bei den Themen des Umweltschutzes noch das wichtige und auch – leider – teure Thema des Hochwasserschutzes. Daher die Aufnahme in § 14.
7.
Als weitere Aufgabe des Ausschusses für Klimaschutz, hoffentlich Umwelt und Sicherheit sehen wir nicht nur die Gestaltung und Umsetzung der Polizeiverordung. Weit darüber hinaus wird es demnächst gehen, wenn wir über die Aufgaben nach dem Sächsischen Polizeibehördengesetz sprechen werden, welches unlängst im Sächsischen Landtag beschlossen wurde. Hier geht es über die Polizeiverordnung heraus und wird den Ausschuss begleiten.
8.
Nochmals zum vorgenannten Ausschuss. Neben öffentlicher Sicherheit und Ordnung müssen wir zwingender über Kriminalprävention reden und das nicht nur dem Kriminalpräventiven Rat überlassen. Wenn wir es klare Aufgabe des Ausschusses benennen, können wir in diesem Rahmen auch besser diskutieren und entscheiden – selbstverständlich gemeinsam mit dem Kriminalpräventiven Rat.
9.
Der Vorschlag, die Themen Feuerwehr und Katastrophenschutz mit in den Ausschuss zu nehmen, ergibt sich daraus, dass sie zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung dazugehören.
10.
Last but not least – unser eigentlich wichtigster, nämlich inhaltlicher Änderungsantrag. Wir wollen eine Seniorenbeauftragte für Chemnitz. Diese soll die Interessen der älteren Menschen wahren und sich für ihre demokratische Mitwirkung am gesellschaftlichen Leben einsetzen. Wichtig ist uns, dass sie auf ein generationenübergreifendes Miteinander hinwirkt. Seniorinnen und Senioren können damit als die Bevölkerungsgruppe mit dem größten Anteil ihren Einfluss verstärken. Die Seniorenbeauftragte soll den Seniorenbeirat unterstützen sowie Seniorenverbände, Initiativen und Vereine vernetzen. Sie kann – weil sie vom Stadtrat gewählt wird und nicht nur ehrenamtlich tätig ist – auch die Themen, die die älteren Bürgerinnen und Bürger bewegen, mit mehr Nachdruck durchsetzen.
Ein weiterer – extra – Änderungsantrag beinhaltet den Erhalt des Petitionsausschusses. Wir halten es nicht für richtig, wenn sich nun ausschließlich der Fachausschuss vorberatend oder entscheidend mit Eingaben beschäftigt. Hier fällt eine wichtige Schnittstelle zwischen den gewählten Stadträten und der Bevölkerung weg. Wir brauchen nicht nur die fachspezifische Sicht der Spezialisten, sondern auch unbefangenen, allgemeinen Sachverstand auch anderer Stadträte. Hierdurch konnten Entscheidungen auch manchmal anders betrachtet oder abgewogen werden. Das Recht des Petitionsausschusses, einen Entscheidungsvorschlag als beratender Ausschuss zu unterbreiten, sollte beibehalten werden.
Nun wollen wir aber nicht alles genauso machen, wie es vorher war. Der Vorschlag der Verwaltung, dass auch Fachausschüsse über Petitionen entscheiden dürfen, findet unsere Zustimmung. Aber eben mit Vorberatung durch den Petitionsausschuss.
Ich bitte Sie namens meiner Fraktion um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen.