Aus dem Stadtrat vom 21.8.: Geschäftsordnung Stadtrat

Auch über die Geschäftsordnung des Stadtrates haben wir uns unsere Gedanken gemacht und schlagen einige wenige Änderungsanträge vor.

1.
Das Gelöbnis, das wir heute geleistet haben, insbesondere zum „Gehorsam klingt wirklich angestaubt und zu inaktiv, ebenso die Beschränkung auf die Treue zur Verfassung. Unser Vorschlag ist aktiver und nimmt namentlich den Gedanken der Unteilbarkeit der Würde des Menschen auf.

2.
Eine Redezeitbegrenzung für uns ist eine spannende Sache. Mal schauen, wie sich das in Zukunft in der Praxis zeigt. Wir sehen aber, dass gerade für Beschlussanträge 5 Minuten zu wenig Zeit sein können. Und jedes Mal einen Antrag auf Verlängerung der Redezeit stellen, ist sicher auch nicht produktiv. Daher der Vorschlag unserer Fraktion, für Beschlussanträge den ersten Redebeitrag auf 8 Minuten zu beschränken.

3.
Dass wir Beschlussanträge, Änderungsanträge und Beschlussvorlagen auch mal punktweise abstimmen, war bisher kein Problem. Wurde dies gewünscht, haben Sie, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, dies unproblematisch umgesetzt. Hier möchten wir die Regelung, dass darüber erst einmal abgestimmt werden soll, nicht in unserer Geschäftsordnung geregelt haben. Zu viele Regularien erschweren auch manchmal das Geschäft.

Und wieder haben wir unsere Änderungsvorschläge zum Petitionsausschuss in einen extra Änderungsantrag gepackt.
Variante 1: Da Sie dem Anliegen bereits mit der Änderung der Hauptsatzung zugestimmt haben, ist die Zustimmung hier dann nur folgerichtig.
Variante 2: Leider haben Sie unserem Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung betreffend den Petitionsausschuss nicht zugestimmt. Daher nehmen wir diesen Änderungsantrag betreffend § 34 zurück.