Parken für Pflegedienste erleichtert – LINKS wirkt!
Vor fast einem Jahr fand ein gemeinsamer Beschlussantrag der Fraktionen der LINKEN, SPD und CDU/FDP zur besseren Handhabung der Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Pflegediensten und Handwerkern vor allem in der Innenstadt große Zustimmung im Stadtrat (BA-047/2018). Daraufhin wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern der Kreishandwerkerschaft sowie der Pflegedienste nach Lösungen gesucht, die einfacher zu handhaben sind. Nun konnte die Stadtverwaltung einen Erfolg vermelden.
Hierzu Susanne Schaper, Fraktionsvorsitzende: „Die gemeinsamen Gespräche waren erfolgreich. Ab Januar 2020 sind Pflegedienste in der zukünftigen Parkzone I und II während der Durchführung von Pflegeleistungen von der Gebührenpflicht an Parkuhren und Parkscheinautomaten befreit, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Dies wird die Situation für die ambulanten Pflegedienste hoffentlich erleichtern, zumal Parkgebühren nicht vom Pflegesatz abgedeckt sind und von Fahrer oder Fahrerin erbracht werden müssen.“
Hintergrund: Bisher wurden für Hauspflegedienste und Handwerksbetriebe straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen erteilt, damit sie in Anwohnerparkzonen oder Bereichen parken können, in denen Parkgebühren bezahlt werden müssen. Dieser Block beinhaltet 20 Einzelgenehmigungen, die den Fahrer eines Firmenfahrzeuges berechtigen, in den ausgewiesenen Anwohnerparkzonen entweder an einem Einsatzort bis zu fünf Tage sein Einsatzfahrzeug oder an einem Tag an bis zu fünf Einsatzorten sein Fahrzeug bzw. in den Parkgebührenzonen ohne Entrichtung von Gebühren an einem Einsatzort bis zu fünf Tage sein Einsatzfahrzeug oder an einem Tag an bis zu fünf Einsatzorten sein Fahrzeug abzustellen.