Aus dem Stadtrat vom 18.12.: Steuerbefreiung Tierheime
In den vergangenen Jahren hat der Stadtrat mit mehreren Anträgen das Tierheim des Tierschutzverein Chemnitz und Umgebung e. V. am Pfarrhübel gefördert und unterstützt, z. B. im Rahmen des Haushalts 2019/20. Hier wurde der Zuschuss der Stadt Chemnitz um 10 Cent pro Jahr und Einwohner aufgestockt, damit das Tierheim auch tatsächlich in der Lage ist, die vertraglichen Vereinbarungen zu erfüllen.
Wir schlagen Ihnen nun eine Maßnahme vor, die die Weitervermittlung von Hunden erleichtern soll. Wir wollen die Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim auf nunmehr zwei Jahre ausdehnen, um so einen Anreiz für Tierfreunde zu schaffen, dass mehr Hunde aus dem Tierheim ein neues Zuhause finden und somit die Verweildauer gesenkt wird. Das spart nicht nur Kosten für das Tierheim, sondern kommt auch dem Tier zu Gute.
Ein Stadtrat hat gegenüber der Presse auch Steuererleichterungen für Katzen gefordert – das ist rechtlich nicht zulässig und zudem Unfug. Einem Aquarianer würde auch niemand vorschlagen, seine Barsche in das Terrarium zu werfen, nur weil Schlangen beispielsweise kein Wasser benötigen. Für Katzen zahlt man keine Steuern, also kann man auch niemanden dahingehend steuerlich entlasten. Aber es wundert auch nicht, dass dieser Vorschlag von einem Stadtrat der Fraktion kommt, die seit Jahren Hilfebedürftige gegeneinander ausspielt.
Den Chemnitzerinnen und Chemnitzern möchte ich an dieser Stelle verdeutlichen, dass das Zahlen der Hundesteuer für unsere Fraktion keine Einbahnstraße ist. Sicher, die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer und somit steht ihr keine bestimmte Leistung, wie beispielsweise das Reinigen der Straßen von Hundekot, gegenüber. Sie wird nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt. Aber unsere Fraktion hat sich in den vergangenen Jahren immer dafür eingesetzt, dass trotzdem etwas zurückgegeben wird, sei es durch die Schaffung bzw. das Attraktivieren der Hundewiesen oder das Aufstellen von Hundetoiletten.
Auf den vorliegenden Änderungsantrag möchte ich nur erwidern, dass eine Einschränkung auf eine Mindestverweildauer von 6 Monaten überhaupt nicht zielführend und erst recht nicht tierfreundlich ist. Wir sollten alles dafür tun, eine schnelle Vermittlung hinzubekommen, damit Schnuffi und Co schnell ein neues zu Hause finden, anstatt neue Hürden für Tierheime oder Interessenten zu schaffen.
Wir bitten daher um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.