Änderung der Hundesteuersatzung war notwendig
Laut RA-033/2020 waren in Chemnitz im Jahr 2019 8712 Hunde zur Hundesteuer angemeldet. Die Hundesteuer wird jährlich erhoben und beträgt für das Halten von einem Hund 100 Euro, bei zwei Hunden 135 Euro je Hund und ab drei 3 Hunden sind es sogar 165 Euro.
Es mag an den sehr hohen kosten die die Haltung eines Hundes mit sich bringt liegen, dass im Jahr 2018 74 Hunde und 2019 67 Hunde in städtischen Tierheimen abgegeben wurden (RA-033/2020). Eben diesen Hunden kommt unser, im Dezember 2019 vom Chemnitzer Stadtrat beschlossene Antrag „Änderung der Hundesteuersatzung“ zu Gute.
Hierzu Susanne Schaper, Fraktionsvorsitzende: „Insgesamt wurden in den vergangen zwei Jahren 143 Hunde abgegeben. Damit die Weitervermittlung dieser Tiere erleichtert wird, freuen wir uns, dass ab 2021 in solchen Fällen die Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim auf nunmehr zwei Jahre zu tragen kommt. Für Tierfreunde haben wir damit einen Anreiz geschaffen einen Rüden oder einer Hündin ein neues Zuhause zu schenken.“