Aus dem Stadtrat vom 29.4.: BAB GS Weststraße
Lassen Sie mich kurz unseren Änderungsantrag begründen.
Eigentlich ist die Sachlage klar und diese wurde auch in der Einwohnerversammlung am letz-ten Freitag von Baubürgermeister Michael Stötzer auf eine Frage zu den erneuerbaren Ener-gien in Chemnitz so formuliert. Zitat: Es gibt den Beschluß des Stadtrates von Chemnitz, daß auf öffentlichen Gebäuden und Dächern Photovoltaikanlagen installiert werden sollten, den werden wir auch nachkommen.
Und nun? Ist die Kommunalbau GmbH „gleicher als gleich“? Der Standort ist prädestiniert und zeichnet sich durch eine ideale Ausrichtung des Daches aus. Um die Energiewende durchzu-setzen, müssen auch geringe Kostensteigerungen in Kauf genommen werden. Angesichts des Gesamtbauvolumens von 15,2 Mio. € liegen wir bei der Errichtung der Photovoltaikanlage im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Ersatzlösung: Errichtung durch Dritte sollte die ab-solute Ausnahme sein.
Wir hoffen, daß es nur ein den aktuellen Umständen bedingter Lapsus Ihrerseits war, Herr Stötzer, diese Vorlage so zu unterschreiben und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Bitte unterstützen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, unseren Änderungsantrag, denn auch die Kommunalbau GmbH hat sich an Stadtratsbeschlüsse zu halten, ohne wenn und aber.
Vielen Dank!