Aus dem Stadtrat vom 14.10.: AWVC
Vorab: Meine Fraktionsgemeinschaft wird diesen Beschlussantrag ablehnen. Warum?
Zu Punkt 1: Der § 52 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes für die kommunale Zusammenarbeit lässt zwar ein Weisungsrecht des Stadtrates gegenüber seinen Vertreter:innen sowohl in Aufsichtsräten als auch in Verbänden in Bezug auf ihr Verhalten zu. Auch, wenn die Änderung der Änderung der Änderung, die den Ball zur Formulierung nun der Verwaltung zuspielt, abstimmungsfähig ist, stellt sich die Frage, ob das Handling bzw. die Organisation überhaupt machbar erscheint. Die Beschlussvorlagen an die Verbandsversammlung werden im Verwaltungsrat des AWVC vorberaten und was passiert, wenn dann eine Änderung für die Beschlussfassung vorgeschlagen wird -> hieße dann alles nochmal zurück in die Beratung in die Gremien der Stadt Chemnitz. Heißt de facto: Mindestens 1 Monat Verzögerung zur Entscheidungsfindung. Geht aus unserer Sicht nicht!
Zu Punkt 2: Dieser Satz ist entbehrlich, da die Stadtverwaltung durch den bestätigten BA-008/2013 meiner Fraktion regelmäßig im VFA zu den Entwicklungen in den beteiligten Unternehmen berichtet. Auch wenn der BA explizit auf die beteiligten Unternehmen zielt, können wir uns nicht vorstellen, dass der Verbandsvorsitzende es ablehnen würde, über den AWVC zu berichten und im VFA zu diskutieren und somit sinnentsprechend den BA auch auf die Verbände anzuwenden. Eine Protokollnotiz zu diesem Fakt in der heutigen Stadtratssitzung ist dafür aus unserer Sicht völlig ausreichend.