Aus dem Stadtrat vom 14.10.: Überplanmäßige Mittelbereitstellung zu Gunsten des Budgets Jugendhilfe
Nun schon zum dritten Mal in der Legislatur wird heute über die überplanmäßige Mittelbereitstellung zu Gunsten des Budgets Jugendhilfe entschieden. Damit erreicht das Budget für die erzieherischen Hilfen eine Höhe von fast 43 Millionen €. Dass die Kosten steigen, ist kein spezifisches Problem der Stadt Chemnitz. Begründet werden die Steigerungen vor allem mit drei Aspekten:
• Das „Mitschleppen“ des Defizits aus dem Vorjahr.
• Die Steigerung der Fallzahlen um reichlich 5 %.
• Die Erhöhung der Entgelte, welche zu ca. 85% aus Personalkosten bestehen. Dieser Grund ist tatsächlich erfreulich, weil nunmehr die Träger auch in der Lage sind, tarifgerecht zu entlohnen.
Die Stadtverwaltung Chemnitz hat vor ca. einem Jahr ein Maßnahmepaket zur Kostendämpfung in den Hilfen zur Erziehung auf den Weg gebracht. Über erste Ergebnisse wird im kommenden Jugendhilfeausschuss berichtet. Wir werden hier sehr genau hinschauen, wie wirksam sich die einzelnen Maßnahmen gestalten und ob sie fachlich aus sozialpädagogischer Sicht vertretbar und begründbar sind.
Wir möchten die Gelegenheit heute nutzen, weg von intervenierenden Maßnahmen hin zu den sog. präventiven Maßnahmen zu schauen. In der Maßnahmenplanung der §§1116 SGB VIII ist im Vergleich zu den Hilfen zur Erziehung nur ca. ¼ der Ausgaben vorgesehen (ca. 12 Millionen €). Der Gesetzgeber verpflichtet dazu, einen angemessenen Anteil der Gesamtkosten für die Jugendhilfe für die Jugendarbeit bereitzustellen, damit eine ausreichende Ausstattung der Träger und eine dem Bedarf entsprechende Anzahl der Fachkräfte sichergestellt ist [§79 (3) SGB VIII]. Ob die 12 Millionen € angemessen sind, liegt im Auge des Betrachters. Aus unserer Perspektive ist dies nicht der Fall. Gleichzeitig möchten wir wiederholt darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um sog. freiwillige Leistungen handelt, sondern dass Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen sind.
Weiterhin werden wir am kostenfreien Vorschuljahr festhalten, weil die Kita ein Ort ist, wo zumindest in Chemnitz fast alle Kinder und Familien auf pädagogische Fachkräfte treffen, die auf entstehende Problemlagen frühzeitig reagieren können. Das geht vor allem dort, wo in den Kindertagesstätten Sozialpädagoginnen und ‑pädagogen arbeiten, um besondere Bedarfe zu decken. Das ist durch die Unterstützungsoffensive in 18 Kindertagesstätten der Fall (B‑115/2019). Allerdings ist die Weiterführung der Unterstützungsoffensive ab dem 01.01.2021 unklar. Die Arbeitsverträge der betroffenen Sozialpädagog*innen laufen aus, die Anschlussfinanzierung ist, aufgrund des nicht bestätigten Haushalts, nicht geklärt.
Weiterhin möchten wir daran erinnern, dass auch die Umsetzung des Konzepts zur Jugendbeteiligung im Jahr 2021 an den Start geht. Projekte, die im Sinne der beteiligten Jugendlichen und gemeinsam mit ihnen umgesetzt werden, tragen durchaus dazu bei, dass junge Menschen Selbstwirksamkeit und einen Sinn in ihrem Handeln erfahren und weniger anfällig sind, durch auffällige Verhaltensweisen in den Fokus der Hilfen zu Erziehung zu geraten. Auch hier wird ein Beitrag dazu geleistet, die Fallzahlen und damit Kosten im Budget der Jugendhilfe zu minimieren.