BA-121/2020 Umsetzung der Istanbul-Konvention in Chemnitz
Die Stadt Chemnitz bekennt sich zu den Zielen, die sich aus dem „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (kurz Istanbul-Konvention), Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt zu schützen, ergeben.
BA-121/2020 BeschlussantragPDF-Datei (376,75 KB)