BA-003/2020 Evaluierung des Zentrenkonzeptes
Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, das Zentrenkonzept zu evaluieren und dies dem Stadtrat im ersten Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Evaluierungsschwerpunkte sind:
1) die Einbeziehung des kleinteiligen Einzelhandels mit vorrangig Waren täglichen Bedarfs in Verbindung mit Dienstleistungen für die Verträglichkeit von Neuansiedlungen und Flächenerweiterungen,
2) die Überprüfung der bestehenden bzw. die Neudefinierung von Suchräumen einschließlich der Betrachtung möglicher Lärm- und Verkehrsemissionen,
3) die Definierung eines Kriterienkataloges für die Neuansiedlung oder eines grundlegenden Umbaus von großflächigem Einzelhandel (z.B. Architektur, Versieglungsgrad, Begrünung, Einsatz alternati-ver Energien).
In die Entscheidungsfindung zu Pkt. 2 sind ansässige Bürgerplattformen bzw. ‑initiativen sowie be-troffene Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form einzubeziehen.
BA_003_2020_BeschlussantragPDF-Datei (196,97 KB)