BA-004/2019 Aktualisierung der Radverkehrskonzeption

1. Die Stadtverwaltung Chemnitz wird beauftragt, bis 2021, die im Juni 2013 beschlossene Radverkehrskonzeption 2020 fortzuschreiben.
2. Der Beschlussvorlage der fortgeschriebenen Radverkehrskonzeption ist eine Beratungsvorlage vorzuschalten.
3. Zur Vorbereitung der Fortschreibung soll beginnend 2019 eine Evaluierung der Radverkehrskonzeption 2020 durchgeführt werden.
4. Bürgerinnen und Bürger, sowie fachspezifische Vereine und Verbände sind angemessen bei der Evaluierung und Vorlagenerarbeitung einzubeziehen.
5. Zukünftig soll die Evaluierung und Fortschreibung der Radverkehrskonzeption unter Beachtung der genannten Rahmenbedingungen der Punkte 2 bis 4 parallel zur Fortschreibung der Verkehrsentwicklungsplanung erfolgen.
6. Die Schaffung von Rad-Schnellverbindungen ist zu prüfen.

BA_004_2019_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (34,54 KB)