BA-007/2019 Hundetoiletten

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2015 „Anschaffung, Aufstellung und Betrieb von Hundetoiletten“, BA-050/2015, umgehend, spätestens bis zum 30.04.2019, umzusetzen und dem Stadtrat die geforderte Übersicht vorzulegen.
2. Hinsichtlich der Einordnung in den „Haushaltsplan 2016“ für „entsprechende Finanzmittel für die Anschaffung, Aufstellung und den Betrieb von Hundetoiletten“ soll die Verwaltung einen Vorschlag zur Einordnung in den Haushalt 2019/20 bis April 2019 vorlegen.

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