BA-011/2019 Beleuchtung an Spielplätzen

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen mindestens fünf kommunale Spielplätze beleuchtet werden können und dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2019 eine Informationsvorlage vorzulegen.
Dabei ist zu beachten, dass die Beleuchtung so auszurichten ist, dass die Spielgeräte auch bei Dunkelheit nutzbar und Laternen vorzugsweise mit Dämmerungsschalter auszustatten sind, damit eine Nutzung bis mindestens 20 Uhr möglich ist. Die Nutzung von Photovoltaik-Leuchten ist zu prüfen.

BA_011_2019_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (34,08 KB)