BA-016/2019 Fassadengrün für Chemnitz
Die StadtvenNaItung Chemnitz wird beauftragt:
1. bei Neubau- und Sanierungsvorhaben der Stadt Chemnitz obligatorisch eine Fassadenbegrünung zu prüfen,
2. die Anerkennung von Fassadenbegrünung als Ausgleichsflächen für öffentliche und private Bauherren zu ermöglichen,
3. ein Förderprogramm für Fassadenbegrünung in Höhe von mind. 50.000 Euro pro Jahr möglichst beginnend mit dem Jahr 2021 zu erarbeiten.
BA_016_2019_Aenderung_des_EinreichersPDF-Datei (30,22 KB)