BA-029/2019 Außengastronomie in den Chemnitzer Stadtteilen
Die Verwaltung wird beauftragt die Sondernutzungsgebührenregelungen für die Außengastronomie (vgl. B‑048/2019) zunächst für das Jahr 2019 im gesamten Stadtgebiet zur Anwendung zu bringen. Über die Fortführung der Regelung in den Folgejahren ist im Verwaltungs- und Finanzausschuss im IV. Quartal 2019 zu beraten.
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