BA-042/2019 Sanierung des Klapperbrunnens
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Klapperbrunnen ab 2021 zu sanieren und die dafür notwendigen Mittel in Haushalt 2021/22 einzustellen.
2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, in Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen den „Klapperbrunnen“ in das Freiraumkonzept des Innenstadtcampus (Schillerplatz/ Aktienspinnerei) einzubinden. Hierüber ist der Planungs‑, Bau- und Umweltausschuss in geeigneter Weise regelmäßig zu unterrichten.
BA_042_2019_Aenderungsantrag_SPD_Fraktion_Fraktion_DIE_LINKE_Fraktion_BUeNDNIS_90_DIE_GRUeNENPDF-Datei (31,75 KB)