BA-051/2020 Verfügungsfonds für Ortschaftsräte
Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Ortschaftsräten die Verwendungs-ordnung für den Verfügungsfonds zu ändern.
Es ist zu prüfen, wie die Finanzierung von Einzelmaßnahmen auf einen Betrag von über 500,- € erwei-tert werden kann und welches der höchstmögliche Betrag ist.
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