BA-062/2020 Bezahlung im öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für die im öffentlichen Gesundheitsdienst der Stadt Chemnitz bestehenden Stellen für Ärzt*innen eine Bezahlung analog zum Tarifvertrag TV-Ärzte Chemnitz (Tarif-vertrag zwischen Marburger Bund und Klinikum Chemnitz gGmbH), mindestens jedoch analog zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) zu gewährleisten.
Die Eingruppierung ist analog zu gewährleisten, insbesondere die Eingruppierung der Amtsleitung sollte mindestens der eines Leitenden Oberarztes entsprechen.
Über die Umsetzung ist der Stadtrat spätestens im September 2020 zu informieren.

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