BA-070/2019 Änderung der Hundesteuersatzung
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung ab 01.01.2021 wie folgt zu ändern:
§ 3 Steuerbefreiung
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für
1. Hunde, die aus einem Tierheim, mit dem die Stadt Chemnitz den Vertrag über die Verwahrung von Tieren abgeschlossen hat, aufgenommen werden. Die Steuerbefreiung erstreckt sich in diesem Fall auf einen Zeitraum von 24 Monaten.
BA_070_2019_Hundesteuersatzung_Steuerfreiheit2JahrePDF-Datei (194,61 KB)