BA-072/2019 Umsetzung der Aufgaben nach dem neuen Sächsischen Polizeibehördengesetz in den Polizeibehörden der Stadt Chemnitz

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Stadtrat im II. Quartal 2020 mittels einer Informationsvorlage über die Umsetzung der Aufgabenstellungen für die Polizeibehörden von Chemnitz aus dem neuen Sächsischen Polizeibehördengesetz vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358, 389), namentlich betref-fend den Informationsaustausch und das Zusammenwirken der Polizeibehörden mit dem Polizeivoll-zugsdienst bei der Gefahrenabwehr und zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprä-vention), zu informieren und dabei eventuelle Auswirkungen auf die vom Stadtrat 2016 beschlossene Konzeption des Stadtordnungsdienstes darzustellen.

BA_072_2019_Umsetzung_SaechsPolizeibehoerdengesetzPDF-Datei (198,66 KB)