BA-075/2019 Auswahlrichtlinie Chemnitzer Weihnachtsmarkt

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Kriterien für das Auswahlverfahren für die Zulassung zum Chemnitzer Weihnachtsmarkt zu evaluieren.
Weiterhin soll die Stadtverwaltung prüfen, inwieweit die Öffnungszeiten nutzerfreundlicher und flexibler gestaltet werden können.
Das Prüfergebnis und die daraus ableitenden Schlussfolgerungen und Maßnahmen sind dem Stadtrat bis April 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.

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