BA-085/2020 Würdigung von Erzieherinnen und Erziehern in Kindertageseinrichtungen
1. Der Stadtrat beschließt, dass Erzieherinnen und Erzieher von kommunalen Kindertagesstätten, welche in der Corona-Pandemie die Notbetreuung sichergestellt haben, für sich und ihre Familien einen Gutschein im Wert von 30,00 bis 50,00 Euro für Besuche in einer kommunalen Kultur‑, Sport- bzw. Freizeiteinrichtung bzw. für solche Einrichtungen unter kommunaler Beteiligung erhal-ten.
2. Den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen wird angeboten, für ihre Erzieherinnen und Er-zieher eine analoge Regelung zu schaffen. Dem freien Träger sind auf Nachweis die Kosten für Gutscheine im gleichen Wert wie unter Punkt 1 von der Stadt Chemnitz zu erstatten.
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