BA-117/2020 Stärkung des Baudezernates – Realistischere Planung – Besseres Baucontrolling – Bauherrenverantwortung
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität soll ab 2021 im Quartal mindestens in einer zusätzlichen Sitzung Grundsatzfragen der Stadtentwicklung beraten, welche auf Langfristigkeit angelegt sind und nicht unmittelbar Themen der Beschlussfassung des Stadtrates sein müs-sen.
2. Die Dienstanweisung DA 6001 der Oberbürgermeisterin soll bis Mitte 2021 evaluiert und damit an die Zweijahreshaushaltsplanung sowie an aktuelle Entwicklungen in der Bauwirtschaft an-gepasst werden. Darüber hinaus sind die Verantwortlichkeiten, die Verbindlichkeit der Aufga-benstellung und die Befassung des Stadtrates im Projektprozess zu optimieren. Im Zuge der Prozessoptimierung ist ein Redaktionsschluss für die Fixierung der Aufgabenstellung zu defi-nieren (z. B. mit Baubeschluss). Die Bedarfsträger der Objekte vertreten und erläutern den Be-darf (Aufgabenstellung) für die Projekte anhand untersuchter und dargestellter Lösungsvarian-ten in den betreffenden Gremien/Ausschüssen. Änderungen in der Aufgabenstellung, insbe-sondere wenn diese Kostenrelevanz haben, dürfen nach Redaktionsschluss ausschließlich vom Stadtrat bestätigt werden.
3. Die Bauprojekte sind ab 2021 erst dann im Haushalt abzubilden, wenn mit der Leistungsphase 3 die voraussichtlichen Investitionskosten errechnet sind. Bis zur Leistungsphase 3 wird für diese Planungsleistungen und für die Voruntersuchungen/Gutachten ein ausreichender Pla-nungspool eingerichtet. Die dafür erforderliche finanzielle Größe des Planungspools wird von der Verwaltung ermittelt. Über die Verwendung des Planungspools hat jedoch der Stadtrat zu entscheiden.
4. Um daraus ggf. längere Umsetzungszeiten im Rahmen der Zweijahreshaushalte zu vermeiden, hat das Baudezernat in Abstimmung mit dem Kämmerer bis Ende Februar 2021 dem Aus-schuss für Stadtentwicklung und Mobilität sowie dem Verwaltungs- und Finanzausschuss ei-nen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten.
5. Die Baubeschlüsse (mit Stand Leistungsphase 3) sind durch einen hervorgehobenen Abschnitt „Bestandsaufnahme und Planungsvarianten“ zu ergänzen, um nachprüfbar sicherzustellen, dass der Planung eine gründliche Analyse des Bestandes und der örtlichen Gegebenheiten vorangestellt worden ist und eine angemessene Variantenbetrachtung erfolgte.
6. Die Bauherrenfunktion für alle kommunalen Bauvorhaben soll mit der Evaluierung der DA 6001 dem Dezernat 6 zugeordnet werden. Dafür muss die Projektsteuerung im Dezernat 6/GMH so-wohl personell als auch qualitativ aufgestockt werden. Das kann intern, durch entsprechenden Personalaufwuchs und/oder extern durch entsprechende Dienstleister, erfolgen. In diesem Zu-sammenhang wird eine juristische Unterstützung im Vergabe‑, Bauaus-führungs- und Nach-tragsmanagement für notwendig erachtet. Für beide Maßnahmen legt das Dezernat 6 dem Stadtrat bis 31.12.2020 einen Vorschlag vor, welcher bereits im Zweijahreshaushalt 2021/2022 berücksichtigt werden sollte.
7. Für Bauvorhaben ab 400 T€ sind ab 2021 entsprechend DIN 276 in die Kostenberechnung mögliche Risiken und kalkulatorische Baukostensteigerungen mit einzuplanen. Bereits begon-nene Vorhaben, soweit diese mit mehr als 1 Million € im Haushalt 2021/2022 enthalten sind, sind dementsprechend zu überplanen.
8. Bis Ende 2021 ist die Tätigkeit der Kommunalbau Chemnitz GmbH zu bewerten und zur Ent-lastung des Amtes 17 bis Ende 2021 dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität Inves-titionsvorhaben für die Kommunalbau Chemnitz GmbH ab 2023 vorzuschlagen.
9. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis Ende 2020 ein verwaltungsinternes, dezernatsüber-greifendes Controlling-System einzuführen, welches von allem von an den Investitionsvorha-ben beteiligten Ämtern genutzt werden muss und als Entscheidungsgrundlage dem Oberbür-germeister, den Bürgermeistern und dem Stadtrat dienen kann.
10. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität und der Verwaltungs- und Finanzausschuss sind quartalsweise bis Ende 2021 über die Umsetzung der Maßnahmen zu informieren. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat kommunal und wirtschaftlich wichtige Vorha-ben regelmäßig vor Ort zu besichtigen, um sich selbst ein Bild über Bauablauf und Bauqualität zu verschaffen. Die dafür ausgewählten Vorhaben bestimmt der Ausschuss. Ende 2021/ An-fang 2022 ist den Ausschüssen eine abschließende Vorlage zur Information vorzulegen.
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