Aus dem Stadtrat vom 21.7.: Pandemiebedingte Ausnahmen in Förderrichtlinien
Ich glaube, es ist müßig, erneut und in epischer Breite auf die Pandemie und ihre Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Bereiche hinzuweisen. Auswirkungen, die nicht mit dem Abebben der 3. Welle wie von Geisterhand plötzlich verschwunden sind.
Nahezu alle Förderrichtlinien für die sozialen, sportlichen, kulturellen Einrichtungen, aber auch für Jugend und Familie wurden vor der Pandemie geschrieben bzw. so, als wäre in der Stadt das Thema schon gegessen.
Die Fraktion der SPD und meine Fraktionsgemeinschaft wollen mit dem Beschlussantrag auf die besondere Situation der vielfach ehrenamtlich geführten gemeinnützigen Einrichtungen hinweisen und vorschlagen, dass anders als in normalen Zeiten und nur für 2021 ein Regelwerk greift, was zu einer Gesamtfinanzierung im Doppelhaushalt führt. Dafür wird nicht ein einziger Euro mehr gebraucht; wir brauchen deshalb auch keine Deckungsquelle.
Im Kern geht es darum, dass die Mittel für 2021, die aus unterschiedlichsten Gründen, die fast alle mit den Einschränkungen durch die Pandemie im 1. Halbjahr nicht oder nicht voll verbraucht wurden, wie ein Haushaltsrest auf das Jahr 2022 übertragen werden können.
Die Einrichtung A bekommt für 2021 19 T€ und für 2022 19 T€, damit 38 T€ im Doppelhaushalt. Und das Geld, was 2021 nicht ausgegeben werden konnte, soll im März nicht centgenau an das jeweilige Amt zurückgeführt werden, sondern für die Aufbau oder auch Nachholleistungen in 2022 verwendet werden können. Das geht bei verschobenen Reparaturen los und endet bei anderen Formaten bei der Verwirklichung der jeweiligen Satzungszwecke. Nicht mehr und nicht weniger will unser Antrag.
Die Stellungnahme der Verwaltung dazu liest sich aber wie von einem bockigen Kind – nicht anders kann man den Satz interpretieren: „Insofern werden die im Beschlussantrag eingebrachten Ideen schon umgesetzt.“ Für mich ist dieser Satz gegenüber dem Stadtrat schon hart an der Grenze.
Für die Einreicher stellt sich schon die Frage, wieso beispielsweise in der Fachförderrichtlinie für Jugend, Soziales und Gesundheit als Finanzierungsform „Festbetragsfinanzierung“ am 2. Juni diesen Jahres, also vor nicht mal 2 Monaten vorgeschlagen und vom Stadtrat
beschlossen wurde, aber nun in der Stellungnahme lapidar abgelehnt wird. Dem Stadtrat jetzt das Recht abzusprechen, wie die Fachförderrichtlinie umzusetzen ist und zwar punktgenau nach den Vorschlägen der Verwaltung, ist sehr erklärungsbedürftig.
Die einreichenden Fraktionen und ich hoffe, die Mehrheit des Stadtrates, erwarten nicht mehr Geld im Doppelhaushalt, sondern nur die Umsetzung von Beschlüssen des Stadtrates, die zudem von der Verwaltung so und nicht anders selbst vorgeschlagen wurden. Wir erwarten, dass die beteiligten Ämter als Partner und nicht als vorgesetzte Behörde agieren.
Die geförderten Einrichtungen und Vereine leisten mit dem Ehrenamt einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt. Würde sich das Ehrenamt zurückziehen, sähe es schlecht für die Stadt aus. Insofern muss man erwarten dürfen, dass die Ämter nach tragfähigen Lösungen für die Auswirkungen der Pandemie suchen und nicht blockieren.