Arbeit der Bürgerplattformen soll auf bessere rechtliche Grundlage gestellt werden
In den vergangenen Wochen hat die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Trägern der Bürgerplattformen und den Stadträt:innen eine Richtlinie zur Förderung von Bürgerplattformen erarbeitet und breit diskutiert. Grundlage ist ein Stadtratsbeschluss vom 30.06.2021, der zum einen Regelungen bis zum 31.12.2021 enthält und zum anderen die Erarbeitung der Förderrichtlinie vorsieht.
Wir unterstützen es, dass die Arbeit der Bürgerplattformen so einen noch besseren rechtlichen Rahmen enthält, dass dadurch Transparenz und Pflichten von Verwaltung und Bürgerplattformen festgelegt sind. Sicherlich kann an der einen oder anderen Stelle einer Förderrichtlinie nachgesteuert werden; dies wurde in den vielen anderen Bereichen, in denen anhand solcher Richtlinien Gelder ausgereicht werden, erfolgreich praktiziert.
Die Ausgabe öffentlicher Gelder muss verantwortungsvoll erfolgen; in den Bereichen von Jugendhilfe, sozialer Arbeit und Kultur gibt es seit vielen Jahren Förderrichtlinien. Der aktuell diskutierte Entwurf der Förderrichtlinie für Bürgerplattformen, bietet viele Möglichkeiten für die Menschen, die vor Ort wirken wollen, und enthält nicht wesentlich mehr Reglementierungen, als es bei der bisherigen Praxis üblich war. Mehrere Träger von Bürgerplattformen haben sich konstruktiv am Prozess beteiligt und Vorschläge eingebracht, die sich auch wiederfinden.
Dass mit der Richtlinie die Problematik zum Umsatzsteuerrecht geregelt wird, ist nur ein kleiner Aspekt.
Wir wollen die Arbeit in den Bürgerplattformen weiter stärken, ohne jedoch die Verantwortung für die Finanzierung aus Steuermitteln außer Acht zu lassen. Hier wurde unseres Erachtens ein guter Konsens gefunden.
Wenn die Förderrichtlinie hoffentlich bald im Stadtrat beschlossen wird, haben die Aktiven vor Ort endlich Rechtssicherheit und können sich auf die Gestaltung ihrer Stadtgebiete konzentrieren.