Aus dem Stadtrat vom 13.10.: Kulturhauptstadt 2025
es geht hier weder um Spreizübungen, noch um irgendein Kompetenzgerangel wir waren uns einig, zwischen Stadtrat und Verwaltung bzw. Verwaltungsspitze, welchen herausgehobenen Stellenwert der errungene Zuschlag im Wettbewerb um die Kulturhauptstadt Europas 2025 hat.
Wir waren uns auch einig über die besondere Dimension dieses Projektes, mit dem Chemnitz nicht nur bundes‑, sondern europaweit in den Blick genommen ist.
Die Stadträtinnen und Stadträte haben deshalb mit überwältigender Mehrheit zugestimmt, dass der Stadtrat aus den besprochenen Erwägungen, die ich jetzt nicht noch einmal alle wiederholen will, darauf verzichtet, auf der üblichen und nach der Gemeindeordnung an sich vorgeschriebenen Besetzung der Organe der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH aus der Mitte des Stadtrates zu bestehen, insbesondere auf die übliche Präsenz von Stadträtinnen und Stadträten im Aufsichtsrat als Überwachungsorgan, welcher regelmäßig u. a. die gemeindliche Einflussnahme sicherzustellen hat.
Wir haben auf dieses kommunalrechtlich verankerte Entsendungsrecht des Stadtrates zu Teilen verzichtet wegen des besonderen Charakters, wegen des besonderen Stellenwertes der Strukturen des Kulturhauptstadt-Europas-Prozesses. Dies auch sehenden Auges und im Wissen darum, dass in dessen Finanzierung gemäß dem beschlossenen Finanzierungskonzeptes aus städtischen Mitteln in den nächsten Jahren schlanke 30 Millionen Euro fließen. Ca. ein Drittel des gesamten Finanzierungsrahmens des Projektes Kulturhauptstadt Europa 2025 trägt die Stadt Chemnitz. Und dies verantwortet wegen des Budgetrechtes zuallererst der Stadtrat.
Wir waren uns weiter darin einig, dass der Verzicht auf die Wahrnahme des kommunalen Entsendungsrechtes in diesem speziellen Fall in gewisser Wiese einen Ausgleich erhalten soll durch den mit Beschluss des Stadtrates vom 17.03.2021 in die Hauptsatzung aufgenommenen und in der Junisitzung diesen Jahres gebildeten Strategieausschuss, dessen Zuständigkeit wiederum, so ausdrücklich Abs. 1 Satz 1 des § 2 … die Vorberatung zu Sachverhalten des Kulturhauptstadtprojektes 2025 umfasst. Und Satz 2 sagt dann, dass Der Strategieausschuss Kulturhauptstadt Europa 2025 als Bindeglied zwischen dem Stadtrat, der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 GmbH sowie der Chemnitzer Stadtverwaltung dienen soll.
Und da ist es eben schwierig, wenn der Stadtrat und selbst die Mitglieder des Strategieausschusses von der erfolgten Auswahl des Geschäftsführers der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 GmbH und der Absicht, diesen bis 28. September 2021 öffentlich vorzustellen, zuerst aus der Presse erfahren.
Damit ist dazu, weshalb es zu dieser Beschlussvorlage kam, rückblickend aber auch alles gesagt.
Die Auswahl und Berufung von Stefan Schmidtke zum Geschäftsführer unserer Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 GmbH begrüßt unsere Fraktion uneingeschränkt.
Wir haben damit einen ausgewiesenen international renommierten Kulturmanager und Programmmacher gewinnen können, der in den vergangenen Jahren herausragende Kultur- und Theaterfestivals in Europa und Deutschland verantwortet hat (und der dann noch zumal aus Sachsen, nämlich aus Döbeln, stammt).
Und was den Inhalt des Beschlussvorschlages angeht, ist uns gestern eine in jeder Hinsicht respektable Stellungnahme des Oberbürgermeisters zugegangen, die, so verstehen wir sie jedenfalls, die Intension des Beschlussantrages aufnimmt und unterstützt. Dafür ist zu danken.
Umso mehr bitten wir um Ihre Stimme für diesen Beschlussvorschlag, dessen sachgerechte Umsetzung das Zusammenwirken zwischen der GmbH und ihren Gremien, der Verwaltung und dem Stadtrat im weiteren Kulturhauptstadt-Europa-2025-Prozess fernerhin reibungslos gestalten soll.
Mit gutem Willen von allen beteiligten Seiten ist das ohne Weiteres machbar und von großem Nutzen für die gute Sache.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!