Präventive Maßnahmen dringend nötig, um nicht nur der Waschbärenplage Herr zu werden
Bereits seit 2017 beschäftigen uns die Probleme mit Waschbären in Chemnitz. Allerdings gab es laut der Beantwortung der RA-500/2017 damals „keine gravierenden Probleme mit Waschbären.“ Nachdem sich die Beschwerden derzeit wieder häufen, haben wir erneut nachgefragt und laut Beantwortung der IA-024/2021 wurden im Zeitraum von 01.04.2019 bis 31.03.2021 alleine durch die im Chemnitzer Raum ansässigen Jagdausübungsberechtigten 230 Waschbären erlegt – Zahl weiter steigend!
Jedem Eigentümer von Grundstücken, die sich außerhalb von Jagdgebieten befinden, ist es gestattet, Waschbären in einer Lebendfalle zu fangen, jedoch ist das Freilassen nicht erlaubt; ein Jäger muss gerufen und aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Fallen müssen sich betroffene Hauseigentümer zudem selbst anschaffen.
Waschbären sind aber überwiegend nur störend; die Schäden durch Marder an KfZ und Rehwild auf Friedhöfen und in Kleingartenanlagen sind teilweise enorm. Da alle dem Jagdrecht unterliegen, sollte es Landessache sein und kann nicht allein durch die Kommune geregelt werden. Es müssen Lösungen geschaffen werden, die präventiv wirken (z.B. die eine weitere Vermehrung und verstärktes Aufkommen zukünftig verhindern). Das teure und umständliche Beschaffen von (ggf. nicht zulässigen) Fallen oder Engagieren von Jägern kann dazu führen, dass Waschbären oder Marder unnötig und lange leiden oder aber, dass betroffene Hauseigentümer dauerhaft mit den ungewollten Besuchern leben müssen. Langfristige Lösungen müssen, auch in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden gefunden werden, denn Bejagung kann und darf nicht die einzige Lösung sein.
Als Zwischenlösung sollte vom Freistaat ein Fond eingerichtet werden, der zumindest teilweise die aktuellen Kosten deckt.