Aus dem Stadtrat vom 15.12.: 1000 m Abstand gesetzlich verankern und Windkraft im Wald verhindern
Ich möchte nicht das von Jörg Vieweg und Bernhard Herrmann zum Thema Windkraft bereits richtig Gesagte wiederholen und bin froh darüber, dass die nunmehr qualifizierte Stellungnahme zum Teilplan Wind eine Mehrheit gefunden hat. Es wird daher nicht überraschen, dass meine Fraktionsgemeinschaft diesen Beschlussantrag ablehnen wird.
Trotzdem nochmal drei Aspekte für Windkraft und gegen diesen Beschlussantrag: Es gibt nicht wenige, wohl auch hier im Saal, für die der Strom aus der Steckdose kommt und wie er erzeugt wird, ist nebensächlich. Und es mag ein Teil von denen auch meinen, dass erneuerbare Energie notwendig sind, um etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen, wobei Windkraft zwar möglich ist, aber nicht in Sichtweite.
Nur ohne Windenergie ist der Umbau der Energiewirtschaft für mehr Klimaschutz nicht zu machen. Abgesehen von der Wasserkraft gibt es keine erneuerbare Energie, wo mit so wenig Flächenverbrauch Energie erzeugt wird, wie mit Windkraft.
Sicherlich sind die Windpotentiale an der Küste besser als im Binnenland, aber es ist nur bedingt effizient, diesen Strom dorthin zu transportieren, wo er gebraucht wird. Die Leitungsverluste sind enorm. Außerdem bietet regionale Energieerzeugung im Energiemix auch mit Windkraft eine höhere Energiestabilität. Und Jörg Vieweg hat im Ausschuss recht gehabt. Ja, auch Windkraft kann Teil der Grundlast sein, wie einige Länder in Europa zeigen.
Und nur so nebenbei: Was augenblicklich die regionalen Planungsverbände in Bezug auf die Teilplanung Wind machen, ist grenzwertig. Letztendlich werden ihnen diese wahrscheinlich gerichtlich um die Ohren fliegen, wie z.B. in Ostthüringen. Wie heißt es so schön im juristischen Deutsch: Dem Ausbau der Windenergie muss substanziell Raum gegeben werden. Und das bieten alle Vorschläge der AfD-Fraktion in keiner Weise und im Besonderen die 10H-Regelung im Freistaat Sachsen nicht.
Und noch kurz zu den Themen Lärm und Naturschutz: Jede Windkraftanlage, ob Einzelanlage nach §35 BauG oder auch mehrere in einem Windpark in Windvorranggebieten der regionalen Planungsverbände werden nach BImSchG genehmigt. Und da wird letztendlich alles abgewogen und diese Abwägung muss auch gerichtsfest sein, gleich von welcher Seite, ob dafür oder dagegen.
Abschließend: Der BA ist populistisch, nicht mehr und nicht weniger!