Aus dem Stadtrat vom 6. April: Entwicklung Kleingartenwesen 2030
Die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner sind in 212 Vereinen mit 17.350 Kleingartenparzellen organisiert. Damit können wir feststellen, dass über 50.000 Bürgerinnen und Bürger, also fast jeder Vierte, mit dem Kleingartenwesen verbunden ist. Im Unterschied zu allen anderen Gartengrundstücken greift hier das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). So ist vorgeschrieben, dass dort nicht gewohnt werden darf und der Anbau auf den Flächen nach einer Faustregel (ein Drittel Obst und Gemüse, ein Drittel Zierpflanzen und Rasen, ein Drittel Laube und Wege) festgelegt ist. Dafür ist der Pachtzins gesetzlich niedrig gehalten und orientiert sich an den Preisen für landwirtschaftliche Nutzflächen. Bei uns in Chemnitz sind das z.Z. 14 Cent/m².
Geleitet werden die Vereine ehrenamtlich, unterstützt durch kleine Geschäftsstellen des Stadtverbandes Chemnitz des Verbandes Chemnitz/Land.
Die Kleingartenkonzeption wurde nach umfangreicher Diskussion mit den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern im Januar 2013 im Stadtrat beschlossen mit der Zielvorgabe 2020. Wesentliche Inhalte sind:
bessere Einbindung der Kleingartenanlagen in das Freiraumsystem der Stadt
stärkere Öffnung der Anlagen für die Öffentlichkeit
Ausbau und Entwicklung von Gemeinschaftsanlagen
gestalterische Aufwertung der Anlagen
ökologische Orientierung – nachhaltiges Wirtschaften
eigenes Ernten, keine Lebensmittel verschwenden
Ausbau der Familienfreundlichkeit
Jährlich sind im Haushalt der Stadt finanzielle Mittel für die Unterstützung der Vereine eingeplant, in den vergangenen Jahren waren das 84 T€ jährlich. Diese Mittel können von Vereinen auf der Grundlage der Förderrichtlinie für Kleingärten beantragt werden. Diese Förderrichtlinie ist darauf gerichtet, die Zielstellungen der Kleingartenkonzeption zu unterstützen. Die Fördergelder sind immer mit einem entsprechenden Eigenanteil der Vereine verbunden.
Viel wurde erreicht. Sehr viele Kleingartenvereine erarbeiteten selbst eine Entwicklungskonzeption. Darin sind die Ziele formuliert, wie die Anlage sich im Freiraumsystem der Stadt entwickelt. Ein Ausdruck der guten Entwicklung unserer Vereine ist der Gewinn der Goldmedaille im Bundeswettbewerb durch den Verein „Sonnige Höhe“. Das konnte auch nur dadurch gelingen, weil wir eine breite Auswahl von mehreren wettbewerbsfähigen Vereinen haben.
Natürlich haben sich alle 212 Vereine nicht gleich entwickelt, neben vielen guten Ergebnissen gibt es noch viel zu tun. Die Zeit seit 2013 reichte nicht, um umfassend die Ziele zu realisieren. Da die Inhalte der Konzeption nach wie vor aktuell sind, beschloss der Stadtrat die Verlängerung bis zum Jahr 2030.
Der Bestand der Anlagen ist gesichert. Mit dem Flächennutzungsplan der Stadt ist festgeschrieben, wo Kleingartenanlagen nach BKleingG bestehen. Das gibt dem Kleingartenwesen Sicherheit. Auch ist in den letzten zwei Jahren der Leerstand deutlich gesunken.
In guter Zusammenarbeit mit der Abteilung Kleingartenwesen der Stadtverwaltung hat der Kleingartenbeirat mit dazu beigetragen, dass sich das Kleingartenwesen der Stadt Chemnitz einen guten Ruf verschafft hat.