Aus der Stadtratssitzung vom 18. Mai: Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Chemnitz BA-025/2022
Menschen gehen ins Grüne um sich zu erholen; in Parks, in Gärten oder auch den begrünten Innenhof hinterm Haus. Gerade die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach solchen Erholungsorten nach oben schnellen lassen. So auch in der Anlage der Erholungsgärten im Stadtpark im Bereich Händel-/Helbersdorfer Straße.
Nach aktuellem Flächennutzungsplan ist aber eine Weiterverpachtung der Flächen seit 2008 nicht möglich, da dieses Areal für die Erweiterung des Stadtparkes vorgesehen ist. Die Folge: Pächter:innen, die einer ungewissen Zukunft entgegen sehen und brachliegende verwilderte Flächen, die keinen schönen Anblick bieten.
Es besteht nun ein Interessenskonflikt. Soll das Areal weiterhin für Erholungsgärten zur Verfügung stehen und durch die Pächter:innen gepflegt werden oder gibt es ein größeres öffentliches Interesse, dass im Stadtpark mehr öffentliche Flächen für die Bevölkerung zur Verfügung stehen.
Mit unserem Antrag wollen wir diese Frage wieder aufmachen und eine Abwägung treffen lassen, damit die Pächter:innen endlich Gewissheit haben, wie es in Zukunft weitergeht.
Ich möchte nicht verhehlen, dass die einreichenden Fraktionen sich für den Erhalt der Erholungsgärten aussprechen. Zum einen sehen wir nicht, dass es einer Erweiterung des Stadtparkes bedarf, da dieser ausreichend Erholungsfläche für alle bietet. Zum anderen ist in naher Zukunft nicht absehbar, dass das gesamte Areal durch das Grünflächenamt bearbeitet werden kann, da die Pachtverträge laut Aussage der Verwaltung nicht gekündigt werden und wenn Bedarf besteht, Kinder bzw. Angehörige der bisherigen Pächter:innen diese übernehmen dürfen. Von der finanziellen und personellen Lage des Grünflächenamtes mal ganz abgesehen.
Wenn wir heute den ihnen vorliegenden Antrag auf den Weg bringen, können wir zusätzlich zum üblichen Prozedere ‑also die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und den Interessenten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt- gemeinsam mit den Akteur:innen vor Ort eine Abfrage der Nutzer:innen vor Ort machen – sowohl den Pächter:innen als auch Menschen, die den Stadtpark nutzen, wie das Areal zukünftig genutzt werden soll.