Aus der Stadtratssitzung vom 18. Mai: Ersuchen der Stadt Chemnitz zur Novellierung des Sächsischen Straßengesetzes BA-022/2022
Kurz zu Historie dieses Antrags: In seiner Sitzung im März hat sich der AGENDA-Beirat mit der Problematik „Sachsens Wege“ in Verbindung mit der Umsetzung des SächsStrG befasst. Aus der Diskussion heraus entstand der Vorschlag, analog zu anderen Landkreisen, die Staatsregierung zu ersuchen, die Frist für die Verwaltung zu Entscheidungen über den 31.12.2022 hinaus zu verlängern. Bei Einreichung des Antrages war nicht bekannt, dass die Stadt Chemnitz anders als andere Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen ‑ich möchte es einmal vorsichtig formulieren- sehr rigoros vorgeht, wie auch die Diskussion in der gestrigen Sitzung gezeigt hat, wo sich der Beirat zum 2. Mal mit dieser Thematik beschäftigt hat. Die Stadt Chemnitz legt im Gegensatz zu anderen Kommunen das berechtigte Interesse derjenigen, die Wege eingereicht hatten, auf Basis einer Stellungnahme sehr stringent aus; was eben zur Folge hat, daß eben den Bürgerinnen und Bürgern im überwiegend schriftlichen Anhörungsverfahren nahegelegt wird, ihren Antrag zurückziehen, weil sie eben kein berechtigtes Interesse hat, ergehe ein ablehnender Bescheid, was heißt, nach Verwaltungskosten-RL kostenpflichtig.
Dass das nicht gerade bei großen Teilen des AGENDA-Beirates auf Zustimmung traf, können Sie sich sicher vorstellen.
Auch, wenn die Stellungnahme der Verwaltung vermuten lässt, dass der 31.12. haltbar ist, werbe ich für eine Zustimmung zum Antrag, weil er nicht nur unschädlich ist, sondern bei der Staatsregierung vielleicht für ein Umdenken sorgt, wenn sich die drittgrößte Kommune Sachsen für eine Fristverlängerung einsetzt.