Aus dem Stadtrat vom 13.07.2022: Verkauf des Garagenstandortes an der Charlottenstraße

Mit dem Verkauf des Garagengrundstückes an eine Immobiliengesellschaft, deren oberstes Ziel sichere hohe Rendite (so in ihrer Selbstdarstellung) sind, werden viele Garagenbesitzer mit Hilfe des Stadtrates enteignet. Weit über 300 Garagennutzer haben einen Mietvertrag von der Stadtverwaltung Anfang dieses Jahres erhalten, der die Nutzung der Garagen sichert. Die Beschlüsse, die wir hier im Stadtrat fassten, auf die sich normalerweise die Bürgerinnen und Bürger verlassen sollten, werden mit dieser Beschlussvorlage negiert. Das ist dreistes Gebaren entgegen Treue und Glauben. Daran beteiligen wir uns nicht.
Das möchte ich begründen:
Mehrfach stand die Nutzung der Garagengrundstücke auf kommunalem Boden in unserem Stadtrat auf der Tagesordnung. Letztendlich wurde im Jahre 2017 mit der Garagenkonzeption beschlossen, den Garagenstandort Charlottenstraße mit 517 Garagen in die Kategorie B – „Standorte mit Bestand der Garagennutzung“ einzustufen. Das bedeutet einen langfristigen Bestand zur Dauernutzung als Garagenstandort für die dortigen Garagenbesitzer.
Weiterhin wurde beschlossen, die Pacht je Garagenstellplatz auf 140 € pro Jahr (einschließlich der Nebenkosten) ab 1.1.2018 zu erhöhen.
Leider musste der Stadtrat sich im November 2020 mit der Garagengemeinschaft „An der Dürerschule“ befassen, weil der damalige Vorstand der Garagengemeinschaft sich trotz umfänglicher Korrespondenz und auch mündlichen Absprachen, uneinsichtig verschloss und nicht bereit war, die neue Pacht zu zahlen.
Unsere Fraktion hat mehrheitlich in dieser Stadtratssitzung vom 25.11.2020 den Beschluss mitgetragen, mit welchem die Verwaltung beauftragt wurde, den Nutzungsvertrag aus dem Jahr 1972 mit der Garagengemeinschaft „An der Dürerschule“ zu kündigen, falls diese den Nachtrag zum Nutzungsvertrag bis zum 31.05.2021 nicht annimmt.
Dabei haben wir damals schon ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies offensichtlich nicht die Schuld der Mitglieder, sondern eines geradezu renitenten und uneinsichtigen Vorstandes ist, unterstützt von einigen wenigen Akteuren der Mitgliedschaft in dessen Umfeld.
Es kam wie es kommen musste, da der Vorstand der Garagengemeinschaft das Vertragsangebot nicht bis zum 31.05.2021 angenommen hatte, wurden alle Garagenmitglieder in ordentlicher und fristgemäßer Form zum 31.12.2021 gekündigt. Wir hatten aber auch gleichzeitig beschlossen, dass in diesem Fall die weitere Nutzung der Garagen ermöglicht und seitens der Stadtverwaltung eine Immobiliengesellschaft bzw. Hausverwaltung mit der Verwaltung des Garagengrundstückes beauftragt wird. Dieser Beschluss wurde vom Liegenschaftsamt nunmehr vollzogen. Die weitere Nutzung der Garagen für die bisherigen Garageneigentümer war damit garantiert.
Wohl um die 300 bis 350 der bisherigen Mitglieder der Garagengemeinschaft haben davon Gebrauch gemacht und treu und brav seither ihre vereinbarte monatliche Nutzungsgebühr entrichtet. Man war sich nun sicher, alles erfolgte ja auf der Grundlage der Beschlüsse unseres Stadtrates!
Sechs Monate nach Beginn des Vertragsverhältnisses mit diesen 300 bis 350 Garagenmitgliedern, ohne mit ihnen vorher ein Wort zu wechseln, wird nun dem Stadtrat diese Vorlage unterbreitet. Ich wiederhole mich: Das ist dreistes Gebaren entgegen Treue und Glauben. Der Stadtrat hält sich nicht an die selbst gefassten Beschlüsse!
Es gibt weitere offene Fragen, die mit dieser Vorlage nicht geklärt sind:
Was wird mit den anderen 150 Garageneigentümern, die keinen Vertrag mit der Stadt geschlossen haben?
Wie sind die Rechtsverhältnisse dort geklärt?
Ein kleiner Teil der Garagen steht auf einem fremden Grundstück, die Zufahrt gehört der Garagengemeinschaft. Was wird aus diesen Garageneigentümern?
Die Garagengemeinschaft ist eine GbR. Kann diese stillschweigend liquidiert werden? Welche rechtlichen Konsequenzen für die Stadt ergeben sich daraus?
Wir wissen, die Mitglieder der Garagengemeinschaft sind daran nicht schuldlos, weil sie es nicht verstanden haben, eigene Formen zu finden, gegen ihren Vorstand zu rebellieren. Das stimmt. Aber nun mit einem Handstreich die Prinzipien der von der Stadt Chemnitz verfolgten Garagenkonzeption zu unterlaufen, geht unserer Auffassung so nicht an.
Wir appellieren ans Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lassen Sie uns diese Vorlage nochmals in die Ausschüsse verweisen und dort mit hinzugezogenem wirklichem rechtlichem Sachverstand debattieren. Auch die Garagennutzer sind in diesem Fall unbedingt einzubeziehen.