Entscheidung zum Verkauf des Garagenstandortes Charlottenstraße

Der Stadtrat soll in seiner Sitzung am 13.07.2022 über den Verkauf einer Teilfläche des Garagengrundstückes an der Charlottenstraße entscheiden (B‑080/2022). Unsere Fraktionsgemeinschaft kann und wird dieser Vorlage nicht zustimmen können.

Die aktuellen Garagennutzer haben bei Abschluss der Mietverträge vor nicht einmal einem Jahr darauf vertrauen können, dass sie diese auch weiterhin unter diesen vom Stadtrat festgelegten Bedingungen aus dem Beschluss B‑249/2020 nutzen können. Darin war festgehalten: „Um dann gleichwohl die weitere Nutzung der Garagen zu ermöglichen, ist seitens der Stadt vorgesehen, eine Immobilien- bzw. Hausverwaltung mit der Verwaltung des Garagengrundstückes zu beauftragen. Diese wird mit den Garagennutzern, die an einer Weiternutzung interessiert sind, einen Mietvertrag abschließen, um Räumung und Herausgabe der Garagen zu vermeiden. Die Miethöhe wird ortsüblich sein und dient größtenteils zur Refinanzierung erforderlicher Instandsetzungsmaßnahmen, insbesondere an reparaturbedürftigen Garagen.“

Dass nach einem knappen halben Jahr die Garagennutzer in der Charlottenstraße sich der neuen Situation gegenüberstehen, dass sie ihre Garagen nun aufgeben müssen und eine neue Garage dann vielleicht das drei- bis vierfache an Kosten verursacht, ist für uns nicht hinnehmbar. Auch fehlt es an jeglichem Versuch, sich mit den Betroffenen direkt auszutauschen, den wir von der Stadtverwaltung einfordern.