Presseerklärung zur Abschiebebedrohung einer vietnamesischen Familie
Zu dem durch die Chemnitzer Freie Presse in ihrer Ausgabe vom 16.08.2022 veröffentlichten Beitrag betreffend die drohende Abschiebung eines seit 1987 in der DDR und dann in der Bundesrepublik Deutschland lebenden und arbeitenden, in Chemnitz wohnhaften vietnamesischen Staatsangehörigen und seiner Familie erklärt der Sprecher für Kultur, Ordnung und Sicherheit der Fraktionsgemeinschaft DIE LINKE/Die PARTEI, Klaus Bartl, wie folgt:
„In einer Zeit, da die Regierungskoalition auf der Bundesebene, gestützt auf den Koalitionsvertrag, fortwährend verkündet, dass sie an einer maßgeblichen Liberalisierung des Aufenthaltsrechts arbeitet, diesen zu DDR-Zeiten eingereisten, sogenannten Vertragsarbeitnehmer, der seit geschlagenen 35 Jahren unbescholten mit Niederlassungserlaubnis in Deutschland lebt, nunmehr nebst seiner Familie einfach so abzuschieben, allein, weil er vor 6 Jahren seine aufenthaltsgesetzlich geregelte Rückkehrfrist von einem Aufenthalt in seine Heimatland versäumt hat und dies noch begründet wegen einer medizinischen Behandlung, kann einfach nicht sein!
Formell rechtlich vermag die Sache seine Ordnung haben, aber der Chemnitzer Ausländerbeauftragten Etelka Kobuß ist völlig recht zu geben, wenn sie bekundet, dass sie die Vollziehung der Ausreisepflicht in diesem Fall als menschlich und moralisch einfach unerträglich empfindet. Unsere Fraktionsgemeinschaft sieht dies ganz genauso.
Hier zu reagieren, auch, wenn zuletzt die Zuständigkeit bei der Sächsischen Härtefallkommission bzw. dem hier weithin unverständlich agierenden Sächsischen Ausländerbeauftragten lag, ist nach unserer Auffassung die zumindest moralische Pflicht unseres Stadtrates, der auch für die in Chemnitz lebenden Menschen mit einer Migrationsbiografie Verantwortung trägt.
Wir werden daher beantragen, dass sich der fachlich zuständige Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit in seiner nächsten Sitzung, die am Mittwoch, dem 7. September 2022 stattfindet, mit dieser Angelegenheit befasst und dazu die Chemnitzer Ausländerbeauftragte Etelka Kobuß einlädt, um mit ihr zu beraten, was zur Verhinderung dieser im Verhältnis zum vorgeworfenen Pflichtenverstoß völlig unangemessenen Abschiebeabsicht jetzt noch getan werden kann.“