Aus dem Stadtrat vom 14. September: Änderung des Konzeptes zum Umgang mit Veranstaltungen in der Stadt Chemnitz mit dem Schwerpunkt Innenstadt
Die Beschlussvorlage ist aus unserer Sicht zweckmäßig und selbsterklärend: Es liegt auf der Hand, dass das bisherige Konzept zum Umgang mit Veranstaltungen in der Stadt Chemnitz, wie es seit den Beschlüssen des damaligen Stadtrates aus dem Jahr 2011 bzw. 2007 existiert, zunächst schon im Hinblick auf dem Weg zur Kulturhauptstadt Europas 2025 überdacht und gewiss nicht nur in Nuancen an das Format, welches das Projekt “Kulturhauptstadt” mit sich bringt, angepasst werden muss.
Dass dieses Konzept von Beginn an zugleich auch auf eine nachhaltige Sicherung einer lebendigen Urbanität über das Jahr 2025 hinaus betreffend die mögliche Zahl und die Größenordnung der Seltenen Ereignisse überdacht werden muss, ist ebenso logisch, wie der SPD als Einreicherin darin zu folgen ist, dass die entsprechende Beratungsvorlage und deren Diskussion in den im Beschlussvorschlag angegebenen Fachausschüssen rechtzeitig hinführend auf das Jahr 2025 erfolgt.
Wir stimmen mithin diesem Antrag ohne Vorbehalt zu und danken gleichzeitig der Stadtverwaltung, im Konkreten dem Dezernat 3, dass es sich in der Lage sieht, dass das Ordnungsamt in der Abstimmung mit dem Umweltamt bis Ende dieses Jahres die besagte Beratungsvorlage erstellt.
Dies gibt uns dann die Möglichkeit, im kommenden Jahr die Problematik in Ruhe zu erörtern und dann möglichst zeitnah zu einem durchdachten Konzept zu gelangen, das sowohl der Vielfalt der Anforderungen an Charakter, Inhalt und logistischer Absicherung der Veranstaltungen im Umfeld des Kulturhauptstadtjahres und der Bewahrung und nachhaltigen Sicherung der dabei gewonnenen Erfahrungen angemessen Raum gibt, zum anderen der notwendigen Harmonisierung mit schutzwürdigen Interessen der Chemnitzerinnen und Chemnitzern im Lebensalltag gerecht wird.
Wir werden dem Antrag mithin zustimmen.
Den Änderungsantrag der CDU, dessen Anliegen uns durchaus nachvollziehbar und plausibel ist, können wir hingegen nicht unterstützen.
Es macht wenig Sinn, jetzt in den Auftrag an die Verwaltung zur Erstellung dieser Beratungsvorlage einzelne inhaltliche Vorgaben einer einzelnen Fraktion aufzunehmen und damit Gefahr zu laufen, nur selektive Schwerpunkte zu setzen. Die Debatte über das Anliegen, das die CDU mit dem Antrag verfolgt, muss unseres Erachtens dann, wenn die Beratungsvorlage vorliegt, in der Debatte der beteiligten Ausschüsse erfolgen. Hinzu kommt, dass wir rechtliche Bedenken haben, das Ansinnen der Stadtverwaltung aufzugeben, sich auf Landes- und Bundesebene dafür einzusetzen, dass Regelungen, die in der bundesweit geltenden Vorschrift TA Lärm allgemeinverbindlich getroffen worden sind, nun für die Stadt Chemnitz und temporär für den Zeitraum des Kulturhauptstadtjahres ausgesetzt werden.