RA-003/2023 Aktueller Umsetzungsstand Onlinezugangsgesetz
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde 2017 vom Bundestag eine umfassende Zielvorgabe verabschiedet, die es den Bürger:innen bis Ende 2022 ermöglichen sollte, einen digitalen Zugang zu allen Verwaltungsleistungen deutscher Behörden zu erhalten. Dieses Zeitziel konnte leider nicht eingehalten werden.
- Welche Verwaltungsleistungen in Chemnitz können aktuell von den Bürger:innen digital abgerufen und digital wieder eingereicht werden?
- Welche dieser Leistungen wurden über die so genannten OZG-Leistungen eingespeist?
- Welche Verwaltungsleistungen, die über das OZG erarbeitet wurden und abrufbar sind, sind noch nicht in das Chemnitzer Verwaltungssystem eingespeist? Was sind die Gründe dafür? (Bitte aufschlüsseln in Digitalisierungsprogramm Bund und Digitalisierungsprogramm Föderal.)
- Wie hoch ist aktuell die Abrufquote der digitalen Anträge im Vergleich zu Anträgen die vor Ort in den Ämtern beantragt/eingereicht werden?
Antwort:
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Anlage 1PDF-Datei (19,25 KB)