Änderungen bei den Kosten der Unterkunft
Die Verwaltung stellt in ihrer Antwort auf die Ratsanfrage RA-015/2023 u. a. dar, dass ab dem 01.01.2023 die Sonderregelungen für Karenzzeiten zur Erstattung der Heizkosten für Anspruchsberechtigte nach SGB II und XII wegfallen. Damit werden wieder die Referenzwerte für Kosten und Verbrauch Grundlage für die Prüfung der Angemessenheit sein. Hierzu Dietmar Berger, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Dies wird sicherlich die Situation für Menschen, die auf soziale Leistungen angewiesen sind, erschweren. Wir hoffen, dass das Sozialamt die jetzt wieder stattfindenden Angemessenheitsprüfungen mit Augenmaß vornimmt.“
Hinsichtlich der Feststellung der Verwaltung, dass die Werte der Chemnitzer KdU-Richtlinie nicht mehr zur Angemessenheitsprüfung herangezogen werden, ergänzt Dietmar Berger:
„Bereits seit mehr als einem Jahr hat unsere Fraktion gemahnt und gewarnt, dass die Werte der KdU-Richtlinie in Chemnitz in keiner Weise die steigenden Energiepreise berücksichtigen. Dass endlich die Einsicht kommt, in der zukünftigen neuen Richtlinie gleich den Bundesheizkostenspiegel als Maßstab zu nehmen, kommt spät, aber hoffentlich nicht zu spät. Viele Bürgerinnen und Bürger stehen Existenzängste durch und brauchen die Sicherheit, dass sie mit steigenden Energiekosten nicht allein gelassen werden.“