RA-014/2023 Mittelverwendung Bürgerplattformen
Die Stadt Chemnitz fördert acht Bürgerplattformen. Nach einer Information im Verwaltungs- und Finanzausschuss im vergangenen Jahr wurden durch drei Bürgerplattformen die Mittel nicht nach den Kriterien der Förderrichtlinie verwandt und daraufhin von der Stadt zurückgefordert.
- In welcher Höhe belaufen sich jeweils die Rückforderungen und wurden diese Mittel in 2022 von den jeweiligen Bürgerplattformen zurückgezahlt? Wenn nein, was sind die Gründe dafür?
- Wenn die Gelder noch nicht zurückgezahlt wurden, was unternimmt die Stadt, um diese Mittel 2023 zurückzubekommen? Ist dabei an eine Verrechnung mit den Fördermitteln 2023 gedacht? Wenn nein, warum nicht?
- Wird die Förderrichtlinie auf Grund der gemachten Erfahrungen in den letzten drei Jahren in 2023 novelliert? Wenn ja, wann ist mit einer entsprechenden Beschlussvorlage zu rechnen?
Antwort:
RA-014‑2023 Mittelverwendung BürgerplattformenPDF-Datei (128,91 KB)