RA-015/2023 Kosten der Unterkunft
1. Ergeben sich auf Grund der Einführung des Bürgergeldes ab 01.01.2023 Änderungen in der Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII? Wenn ja, welche?
2. Wird nach Vorlage einer überarbeiteten Richtlinie ab 1.1.2023 die Heizkostenpauschale auf der Basis der aktuellen Energiekosten erhöht? Wenn ja, welche Durchschnittswerte werden herangezogen?
(Bei den Kosten für Heizung wurden diese in der bisherigen Richtlinie auf der Basis der Energiepreise bis zum 30.6.2021 festgelegt, mit dem Hinweis, dass bis zum 31.12.2022 die Kosten für Heizung ohne Prüfung der Angemessenheit gezahlt werden. Mit dem Gesetz zum Bürgergeld wurde auch beschlossen, dass solch eine Reglung nur für »neue« Anspruchsberechtigten gilt und dies für 12 Monate. Die »Altfälle« müssen ab 1.1.2023 die Angemessenheit ihrer Heizkosten nachweisen resp. überprüfen lassen.)
3. Ist geplant, die Arbeitsgruppe zur Vorberatung zur Fortschreibung der KdU-Richtlinie einzuberufen? Wenn ja, für wann? Wenn dies aktuell nicht geplant ist, was sind die Gründe dafür?
4. Ist es richtig, dass die Karenzzeit nicht nur für Neu-Bezieher:innen, sondern auch für bereits Beziehende, die noch nicht gekürzt sind, gilt?
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