RA-020/2023 Grundschule am Standort Charlottenstraße

Durch eine Nachfrage an das Jugendamt bzgl. Hortes für die Grundschule Charlottenstraße, wurden wir darüber informiert, dass die Schule nicht in Betrieb genommen wird.

  1. Wann und von wem wurde die Entscheidung der Nichtinbetriebnahme getroffen?
  2. Was sind die Gründe für die Nichtinbetriebnahme?
  3. Wann wurden die entsprechenden Stadtratsgremien darüber informiert? Wenn das noch nicht geschehen ist, was sind die Gründe dafür?
  4. Wann bekommt der Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der B‑053/2020 (Einrichtung einer Grundschule am Standort Charlottenstraße)?
  5. Angesichts dessen, dass im Bereich der Grundschulen es nun zu vielfältigen Änderung gekommen ist bzw. noch kommen wird, wann wird dem Stadtrat eine Fortschreibung der Schulnetzplanung vorgelegt?

Antwort:

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