RA-020/2023 Grundschule am Standort Charlottenstraße
Durch eine Nachfrage an das Jugendamt bzgl. Hortes für die Grundschule Charlottenstraße, wurden wir darüber informiert, dass die Schule nicht in Betrieb genommen wird.
- Wann und von wem wurde die Entscheidung der Nichtinbetriebnahme getroffen?
- Was sind die Gründe für die Nichtinbetriebnahme?
- Wann wurden die entsprechenden Stadtratsgremien darüber informiert? Wenn das noch nicht geschehen ist, was sind die Gründe dafür?
- Wann bekommt der Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Aufhebung der B‑053/2020 (Einrichtung einer Grundschule am Standort Charlottenstraße)?
- Angesichts dessen, dass im Bereich der Grundschulen es nun zu vielfältigen Änderung gekommen ist bzw. noch kommen wird, wann wird dem Stadtrat eine Fortschreibung der Schulnetzplanung vorgelegt?
Antwort:
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