Aus dem Stadtrat vom 22. März Änderungsantrag zum Haushalt: Fortführung der Fachkräftesicherung im Bereich der Sozialarbeit

Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf den Beschluss des Stadtrates B‑027/2018 „Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung der freien Träger im Rahmen der Fachkräftesicherung im Bereich der Sozialarbeit“

2018 (also noch in der alten Legislatur) hat die Stadt Chemnitz den Fachkräftebedarf erkannt und im Sinne der (kleinen) freien Träger agiert, indem sie die Mindestausbildungsvergütung der Studierenden mit Wohnort in Chemnitz zu 90% gegenfinanziert. Diese Ausbildungsvergütung kann nämlich aufgrund des Fachkräftegebots oftmals nicht durch frei werdende/bleibende Personalkosten gezahlt werden, sondern die Träger müssen dies durch Spenden oder Eigenmittel erwirtschaften. Da sind selbst 450€ monatlich eine Menge Geld. Viele andere Kommunen und Landkreise haben neidisch nach Chemnitz geschaut.

Das Vorgehen war für Chemnitz wirklich beispielgebend. Momentan überlegt der JHA der Stadt Dresden im Übrigen ein ähnliches Vorgehen.

Einige jungen Menschen konnten so durch das Studium begleitet werden und oftmals ihr berufliches Zuhause in Chemnitz finden.

Der Fachkräftemangel hat sich seit 2018 noch verschärft und zwar drastisch. Umso unverständlicher war es für uns und die beteiligten Fraktionen, dass nun gerade dieses Vorzeigeprojekt nicht weiter umgesetzt werden soll.

Geplant ist, jungen Menschen, die den Start in das Studium für Oktober 2023 geplant und auch mit den Trägern schon vereinbart hatten, diese Zukunftsperspektive zu erhalten und gleichzeitig den Trägern ihre Planungssicherheit zu gewähren und in den Fachkräftenachwuchs zu investieren, und dies nicht nur finanziell sondern auch personell.