IA-062/2023 Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste

Seit 2020 erhalten auch Pflegedienste in Umsetzung des Beschlusses BA-047/2018 Ausnahmegenehmigungen für das Parken in den Parkzonen 1 und 2 in Chemnitz.

  1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden jeweils 2020, 2021 und 2022 für Pflegedienste erteilt?
  2. Gibt es seitens der Pflegedienste bzw. der Liga der Wohlfahrtsverbände Rückmeldungen zur Praktikabilität der getroffenen Regelungen?
  3. Sollten Pflegedienste/Liga der Wohlfahrtsverbände Änderungen im Umgang vorschlagen haben, werden diese von der Verwaltung aufgegriffen? Wenn nein, warum nicht?
  4. Werden die Pflegedienste über die Möglichkeit der Beantragung in geeigneter Form informiert?

Antwort:

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