RA-012/2023 Kontaktlose Zahlmöglichkeit im ÖPNV
Ab und zu gibt es Ausfälle des Terminals zum bargeldlosen Bezahlen in den Bussen der CVAG.
- Sollte es zum Ausfall des Terminals kommen, wie reagieren die Fahrerinnen und Fahrer auf Kaufwünsche der einsteigenden Kundinnen und Kunden?
- Soweit Fahrerinnen und Fahrer die Mitfahrt ohne Fahrschein erlauben: Wird im Falle von Kontrollen das erhöhte Beförderungsentgelt fällig? Wird eine Strafanzeige gestellt?
- Wurde Kundinnen und Kunden auf Grund des Ausfalls des Terminals die Mitfahrt in Bussen bisher verweigert bzw. gab es hierüber Beschwerden bei der CVAG?
- Wie sind vergleichbare Regelungen in Straßenbahnen, wenn die Automaten ausgefallen sind?
Antwort:
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