RA-012/2023 Kontaktlose Zahlmöglichkeit im ÖPNV

Ab und zu gibt es Ausfälle des Terminals zum bargeldlosen Bezahlen in den Bussen der CVAG.

  1. Sollte es zum Ausfall des Terminals kommen, wie reagieren die Fahrerinnen und Fahrer auf Kaufwünsche der einsteigenden Kundinnen und Kunden?
  2. Soweit Fahrerinnen und Fahrer die Mitfahrt ohne Fahrschein erlauben: Wird im Falle von Kontrollen das erhöhte Beförderungsentgelt fällig? Wird eine Strafanzeige gestellt?
  3. Wurde Kundinnen und Kunden auf Grund des Ausfalls des Terminals die Mitfahrt in Bussen bisher verweigert bzw. gab es hierüber Beschwerden bei der CVAG?
  4. Wie sind vergleichbare Regelungen in Straßenbahnen, wenn die Automaten ausgefallen sind?

Antwort:

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