Aus dem Stadtrat vom 10. Mai: Feuerwerksflächen in Chemnitz
Für den vorliegenden Antrag gibt es seitens unserer Fraktion viel Sympathie, aber vor allem, was die praktische Realisierung der zur Prüfung vorgesehenen Eingriffsmaßnahmen angeht, auch beträchtliche Bauchschmerzen.
Für jede Rettungsstelle, für die Notaufnahmen unserer Kliniken, für jedes Tier und auch für die allermeisten unserer Kinder wäre es ein Segen, wenn diese für die Umwelt- und persönliche Sicherheit der Chemnitzerinnen und Chemnitzer so völlig sinnlose Silvesterknallerei wenigstens auf ein verträgliches Maß eingeschränkt würde.
Etliche Bedenken, dass dies mit dem diesem Antrag gelingt, führt schon und durchaus nachvollziehbar die Stellungnahme des Dezernats 3 vom 15.03.2023 aus. Die Unwegbarkeiten beginnen dabei schon bei den Finanzen.
In Reaktion auf die Aufgabenstellung innerhalb der gewünschten Beratungsvorlage, Rahmenbedingungen und Kosten zur Durchführung einer zentralen Silvesterfeier mit Einbindung von professionell durchgeführtem Feuerwerk bzw. einer Leser- oder Drohnenshow einzuschätzen, verweist das Dezernat 3 zutreffend auf den Umstand, dass es sich bei ob und wie der Entscheidung für eine zentrale Silvesterfeier um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde handelt, die entsprechend auch zu finanzieren ist und dass die Kosten, die hierdurch entstehen, als gewiss nicht unerheblich einzustufen sind. Die Verwaltung befürchtet schon eine Kollision bei der Idee einer zentralen Silvesterfeier mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Aber das ist für uns noch nicht einmal das Entscheidende: Was wir teilen, sind die gravierenden Bedenken, die das Dezernat 3 betreffs der Aufgabenstellung äußert, in Zusammenarbeit mit Stadtteilmanagements, Ortschaftsräten und Bürgerplattformen in den Stadtteilen mögliche Feuerwerksflächen zu identifizieren, auf denen dann die Einwohner:innen des betreffenden Stadtteils schwerpunktmäßig ihr Feuerwerk abbrennen dürfen.
Nicht nur, dass sich, so auch der Einwand der Verwaltung, bezogen auf dieses örtliche Areal die Geräusch- und Luftschadsituation für Mensch und Tier signifikant verschlechtert, weil eine Konzentrationswirkung eintritt: Wir befürchten, dass es auch zu einer potentiellen Zunahme der Gefahr von Verletzungen oder gesundheitlichen Schädigungen kommt, würde dieser Plan Realität, da dann die Silvesterfeuerwerke durch eine Vielzahl von Menschen auf noch engerem Raum gezündet würden.
- Übertrieben gesagt: Schulter an Schulter!
Geballte Plätze in Stadtteilen sind für uns keine Lösung!
Dass die Prüfaufgabe nach Ziff. 1 Buchstabe c) unzulässig ist, hat die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zutreffend festgestellt und die Einbringerin hat ja auch entsprechend reagiert.
Dass sich sodann durch das vorgeschlagene Modell der zentralen Silvesterfeuerwerksgestaltung jedenfalls keine gravierenden Kostenersparnisse für die Stadtreinigung ergeben, hat die Verwaltung in ihrer Stellungnahme auch dargelegt ein kleiner Wink, mit dem Zaunpfahl, dass es hierfür nicht erst großer Berechnungen bedarf.
Wo wir uneingeschränkt an Ihrer Seite sind, das ist die Aufgabenstellung nach Ziff. 1 Buchstabe e), eine Informationskampagne vorzubereiten zur Sensibilisierung für das mit unbeschränktem Feuerwerk einhergehende Müll‑, Lärm- und Feinstaubproblem sowie Verletzungsgefahren. Das ist völlig okay.
Ebenso der zu Ziff. 3 vorgesehene Beschluss des Stadtrates, mit welchem er sich quasi deklaratorisch für eine Beschränkung von ausufernden Silvesterfeuerwerken im Stadtgebiet von Chemnitz ausspricht.
Gerade diese Ziff. 3, Werben für mehr Einsicht, Vernunft, Verantwortung und Rücksicht bei der Silvesterknallerei, ist für uns eben der probatere Weg. Wir sollten es zunächst mit noch mehr und intensiverer Überzeugungsarbeit versuchen, anstatt mit Verboten und überbordendem Regulieren, das bei realistischer Betrachtung mit dem höchst wahrscheinlichen Effekt einhergeht, dass sich weite Teile der Bevölkerung durch Verbot und Reglement nicht davon abhalten lassen, trotz zentraler Silvesterfeier mit bombastischem Feuerwerk und Laser- oder Drohnenshow oder das Vorhalten von stadtteilbezogenen Feuerwerksflächen ihre Knaller und Raketen vor dem Haus abzubrennen.
Wir brauchen uns doch nur die Intensität und Quantität des Feuerwerks über Chemnitz in der Silvesternacht von 2021 zu 2022 vor Augen führen, wo die Verbotsbestimmungen unter Coronapandemieregularien die wenigsten von der Knallerei abgehalten hat.
Und für den Juristen ist es immer ein Grauen, wenn Regelungen gesetzt werden, bei denen jede/jeder von vornherein weiß, dass die nicht durchsetzbar sein werden!
Ich bitte abschließend für unsere Fraktionsgemeinschaft um punktweise Abstimmung, namentlich um eine gesonderte Abstimmung zu Ziff. 1. Buchstabe e) sowie zu Ziff. 3 des Beschlussvorschlages.