RA-099/2023 Pflegebedarfsplanung
Die Pflegebedarfsplanung (I‑057/2018) war für den Zeitraum 2018 bis 2021 erstellt.
- Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die bis 2030 abgebildeten Planungsansätze, die auf Hochrechnungen, Annahmen und Hypothesen beruhen, die aktuelle Situation in Chemnitz bedarfsgerecht widerspiegeln?
- Wann ist mit der Vorlage einer überarbeiteten Pflegebedarfsplanung zu rechnen?
- Wenn aktuell keine neue Vorlage geplant ist, was sind die Gründe dafür?
- Sollte eine neue Pflegebedarfsplanung erstellt werden, wird über den Inhalt der bisherigen Bedarfsplanung hinaus weitere Aspekte in die Betrachtung aufgenommen? Wenn ja, welche?
Antwort:
RA-099/2023 PflegebedarfsplanungPDF-Datei (169,46 KB)