RA-099/2023 Pflegebedarfsplanung

Die Pflegebedarfsplanung (I‑057/2018) war für den Zeitraum 2018 bis 2021 erstellt.

  1. Geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die bis 2030 abgebildeten Planungsansätze, die auf Hochrechnungen, Annahmen und Hypothesen beruhen, die aktuelle Situation in Chemnitz bedarfsgerecht widerspiegeln?
  2. Wann ist mit der Vorlage einer überarbeiteten Pflegebedarfsplanung zu rechnen?
  3. Wenn aktuell keine neue Vorlage geplant ist, was sind die Gründe dafür?
  4. Sollte eine neue Pflegebedarfsplanung erstellt werden, wird über den Inhalt der bisherigen Bedarfsplanung hinaus weitere Aspekte in die Betrachtung aufgenommen? Wenn ja, welche?

Antwort:

RA-099/2023 PflegebedarfsplanungPDF-Datei (169,46 KB)