IA-205/2023 Konsequenzen für die Chemnitzer Ortspolizeibehörde aus der Erweiterung der Aufgaben- und Kompetenzzuweisungen
Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten, die Vollziehung von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz und bestimmte Segmente des Kinder- und Jugendschutzes betreffen. Zugleich wurden die Befugnisse, die gemeindliche Vollzugsbedienstete bei der Wahrnahme ihrer Vollzugsaufgaben erhalten können, wesentlich erweitert. Dies u. a. dahingehend, dass sie als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt bei der Einwirkung auf Personen und Sachen Fesseln, technische Sperren, Diensthunde, Dienstfahrzeuge, Reizstoffe sowie als Waffe den Schlagstock einsetzen dürfen.
Wir bitten dazu um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche konkreten Aufgaben kommen auf das Ordnungsamt bzw. die dort wirkenden Bediensteten zusätzlich zu?
- Welche voraussichtlichen Auswirkungen in personeller, finanzieller und ausstattungsseitiger Hinsicht ergeben sich für die Stadt Chemnitz?
- Welche konzeptionellen Vorstellungen hat die Stadtverwaltung bzgl. der Umsetzung der erweiterten Aufgabenstellungen?
- In welchem Umfang ist die Ingebrauchnahme der erweiterten Befugnisse betreffs des Einsatzes von Hilfsmitteln bei Anwendung körperlicher Gewalt beabsichtigt?
- Ergeben sich durch die Änderungen des GemVollzVO auch Änderungen an Satzungen und/oder der Polizeiverordnungen der Stadt Chemnitz? Wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen und wann ist mit einer Beschlussfassung im Stadtrat zu rechnen?
- Welche Schulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen werden für die gemeindlichen Vollzugsbediensteten durch die erweiternde Aufgabenzuweisung zum einen, durch die erfolgte Befugniserweiterung zum anderen, absehbar erforderlich?
IA-205_2023 Konsequenzen für die Chemnitzer OrtspolizeibehördePDF-Datei (178,2 KB)