RA-165/2023 Essenszuschuss bei Inobhutnahmestellen/Wohngruppen/Pflegefamilien

  1. Wie hoch ist aktuell der Essenzuschuss pro Kind/Tag für Träger von Inobhutnahmestellen und Wohngruppen sowie Pflegefamilien?
  2. Wurde dieser Zuschuss in den letzten Jahren angehoben? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, um wie viel Euro?
  3. Wie geht das Jugendamt damit um, wenn Kinder die Kita bzw. Schule besuchen und die Essenskosten dort höher ausfallen als der tägliche Essenszuschuss? Können die Träger bzw. Familien hier einen Mehrbedarf anmelden? Wenn nein, warum nicht?
  4. Ist angedacht, den Essenszuschuss angesichts steigender Lebensmittelpreise und Catererkosten anzuheben? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

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